Neue Gesetzgebung bei Pflanzenschutzmitteln

14.01.2009

Mit großer Mehrheit stimmten heute die Europaabgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg für ein neues EU-Gesetzespaket bei Pflanzenschutzmitteln.

Eckpunkte des neuen Gesetzespakets sind:

Nationale Aktionspläne, mit denen die Mitgliedstaaten Zielvorgaben zur Risikoreduzierung beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln festsetzen. Dazu gehören Abstandsregelungen zu Gewässern, die national entsprechend der klimatischen Bedingungen, dem Boden und der Pflanzenart ausgerichtet werden. Die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie gilt als Grundlage für den Gewässerschutz.
Konkrete Vorgaben für die Aus- und Fortbildung und die Information aller Anwender. Geräte und Maschinen, die zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln benutzt werden, müssen alle drei Jahre eine technische Überprüfung überprüft werden. Der Geräte-TÜV, den es in Deutschland bereits gibt, wird EU-weit verpflichtend.
Alle Stoffe, die Krebs verursachen, das Erbgut schädigen, oder die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen, werden vom Markt verschwinden. Das bringt mehr Gesundheitsschutz für Verbraucher und Landwirte. Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird es in Zukunft statt 27 nationaler nur noch drei europäische Zulassungszonen geben. Innerhalb der Zonen herrscht das Prinzip der verpflichtenden gegenseitigen Anerkennung
Alle Mitgliedstaaten müssen bis 2014 die allgemeinen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes umsetzen. Es wurden keine kultur- und sektorspezifischen Normen festgesetzt.
"Die heute im Plenum beschlossene Regelung stellt einen tragfähigen Kompromiss dar", so der schleswig-holsteinische Europaabgeordnete Reimer Böge (CDU). "Qualitativ und quantitativ hochwertige Lebensmittelversorgung zu angemessenen Preisen und vorsorgender Verbraucherschutz werden mit dem neuen Gesetzespaket zusammengeführt."

Böge wies weiter darauf hin, dass das heutige Abstimmungsergebnis zwar nicht alle Fragen abschließend beantworte, dass jedoch überzogene und falsche Beschlüsse verhindert werden konnten. "Insgesamt wird das europäische Schutzniveau in vielen Punkten an unser deutsches Niveau angepasst", so Böge. "Das ist ein schöner Verhandlungserfolg, den die Christdemokraten im Europäischen Parlament für Landwirte und Verbraucher in Schleswig-Holstein durchgesetzt haben."